Pflegekräfte aus der EU: Anerkennung und Deutsch B2 je Bundesland
Pflege ist ein reglementierter Beruf. Ohne Erlaubnis darf niemand als Pflegefachkraft arbeiten – auch nicht mit EU-Abschluss. Hier steht, wie die Anerkennung läuft, welches Deutsch verlangt wird und wo Betriebe Zeit verlieren.
Warum Pflege eine Anerkennung braucht
Pflege ist reglementiert. Ohne Anerkennung darf die Person nicht als Pflegefachkraft arbeiten. Das Verfahren heißt „Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung“ und läuft über die zuständige Stelle Ihres Bundeslandes.
Automatische Anerkennung – und ihr Haken
Für Abschlüsse aus der EU, dem EWR und der Schweiz gilt oft die automatische Anerkennung. Dann prüft niemand die Gleichwertigkeit im Einzelnen. Einen Antrag braucht es trotzdem.
Der Haken: Das gilt nur für Abschlüsse nach einem Stichtag, den jedes Land hat. Die Stichtage stehen in Anhang V.5 der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Liegt der Abschluss davor, hilft eine Konformitätsbescheinigung aus dem Ausbildungsland. Sie bestätigt, dass die Ausbildung den EU-Regeln entspricht.
Fragen Sie deshalb zuerst nach dem Abschlussjahr. Es entscheidet, welcher Weg gilt.
Deutsch B2: je Bundesland anders
Das Pflegeberufegesetz nennt kein Niveau. Dort steht nur, dass die Person die nötigen Deutschkenntnisse haben muss (§ 2 PflBG). In der Praxis ist es B2, auf Grundlage eines Eckpunktepapiers der Gesundheitsministerkonferenz von 2019. Was als Nachweis zählt, regelt jedes Land selbst:
- Bayern: Ein allgemeines B2-Zertifikat reicht. Es kann später nachgereicht werden.
- Nordrhein-Westfalen: Verlangt wird B2 Pflege, also Fachsprache. Sonst hilft eine kostenpflichtige Fachsprachprüfung bei der Pflegekammer NRW.
- Sachsen: B2, das Zertifikat darf bei Antragstellung höchstens drei Jahre alt sein.
In Bayern, Rheinland-Pfalz und weiteren Ländern ist befreit, wer mindestens zehn Jahre eine deutschsprachige Schule besucht oder eine mindestens dreijährige Ausbildung auf Deutsch abgeschlossen hat. Eine Übersicht für alle 16 Länder gibt es nicht. Fragen Sie die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.
Wie lange es dauert
Das Verfahren in der Pflege dauert höchstens vier Monate, bei automatischer Anerkennung höchstens drei. Das sind Höchstfristen ab vollständigen Unterlagen – keine Erfahrungswerte und keine Zusage.
Als Pflegefachkraft darf die Person erst arbeiten, wenn die Erlaubnis vorliegt. Ob sie bis dahin in einer anderen Rolle bei Ihnen anfangen kann, etwa als Pflegehilfskraft, klären Sie am besten vorab mit der zuständigen Stelle.
Was es kostet
Zwei Beispiele: In Baden-Württemberg kostet das Verfahren 100 Euro, für die Berufsurkunde kommen 200 bis 250 Euro dazu. In Hamburg liegt die Gebühr bei 200 bis 500 Euro. Dazu kommen Übersetzungen und Beglaubigungen. Eine bundesweite Übersicht gibt es nicht.
Was das neue Gesetz ändert – und was nicht
Ab 1. November 2026 gilt ein Gesetz, das die Anerkennung in Heilberufen beschleunigen soll. Es betrifft Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. Pflegekräfte sind nicht dabei.
Und auch ohne Gesetz ist die Branche streng: Im Gesundheits- und Sozialwesen verlangten 74 Prozent der Betriebe bei ihrer letzten Stelle mindestens Deutsch B2 (IAB-Kurzbericht 7/2026).
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- Anerkennungs-Finder, Ergebnis für Pflegefachperson, abgerufen am 02.09.2026
- Ihr Europa, Europäische Kommission, Anerkennung beruflicher Qualifikationen
- § 2 Pflegeberufegesetz (PflBG)
- Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Fachsprachprüfung (mit Verweis auf die Gesundheitsministerkonferenz 2019)
- Bayerisches Landesamt für Pflege, FAQ Anerkennungsverfahren
- Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen, Merkblatt zur Berufserlaubnis nach § 2 PflBG
- Koordinierungsstelle berufliche Anerkennung von Gesundheitsfachkräften, Freistaat Sachsen, Sprachliche Anforderungen
- Freie und Hansestadt Hamburg, Serviceportal, Gebühren Anerkennungsverfahren
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in Heilberufen, Bundesgesetzblatt Teil I 2026 Nr. 225
- IAB-Kurzbericht 7/2026 „Deutschkenntnisse und Arbeitsmarktintegration“