Zum Inhalt springen

Die ersten Wochen: So kommen Fachkräfte aus der EU bei Ihnen an

Papiere braucht eine Fachkraft aus der EU keine. Woran es trotzdem oft scheitert, ist der Alltag: Wohnung, Meldeamt, ein fester Ansprechpartner. Hier steht, was Sie vor dem ersten Arbeitstag erledigen sollten.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit rund 4 Minuten · Jede Zahl mit Quelle

Was Sie nicht brauchen

Keine Arbeitserlaubnis, kein Visum, keine Zustimmung der Agentur für Arbeit. Der Arbeitsvertrag ist ein ganz normaler Arbeitsvertrag. Der erste Pflichttermin ist ein anderer.

Pflichttermin: das Einwohnermeldeamt

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden (§ 17 BMG). Nach einem Zuzug aus dem Ausland geht das in aller Regel nicht online. Der Online-Dienst setzt eine deutsche Meldeadresse voraus, die schon zum Ausweis passt.

  • Termin buchen, bevor die Person anreist – nicht danach.
  • Beim Amt vorher fragen, welche Unterlagen mitzubringen sind. Das ist von Ort zu Ort verschieden.
  • Den Termin in die erste Arbeitswoche legen, als bezahlte Arbeitszeit.

Wer sich zwischen Amt und Schicht entscheiden muss, wählt die Schicht – und schiebt die Anmeldung.

Die erste Wohnung: Hier scheitert es am häufigsten

Dieser Teil ist Erfahrung, keine Vorschrift. Wer neu im Land ist, hat keine Schufa-Historie, keinen deutschen Gehaltsnachweis und niemanden, der bürgt. Auf dem freien Wohnungsmarkt ist er damit chancenlos.

Betriebe, bei denen es funktioniert, klären die erste Unterkunft, bevor sie zusagen: eine Monteurwohnung, ein Zimmer über dem Betrieb oder eine Wohnung, bei der die Firma im Mietvertrag steht. Für die ersten Monate, nicht für immer.

Ein Ansprechpartner mit Namen

Bestimmen Sie eine Person im Betrieb, die zuständig ist. Nicht „die Kollegen kümmern sich“ – das heißt meist, niemand kümmert sich. Diese Person ist der erste Ansprechpartner für Briefe, Formulare und Fragen, die sonst niemand stellt.

Die ersten 18 Monate entscheiden über die Sprache

Der größte Sprachzuwachs passiert in den ersten 18 Monaten nach dem Zuzug (IAB-Kurzbericht 7/2026). Wer neue Mitarbeiter dauerhaft mit Landsleuten in dieselbe Schicht steckt, verschenkt genau dieses Fenster. Es ist bequem am Anfang und teuer nach zwei Jahren.

Vor dem ersten Arbeitstag erledigt

  • Termin beim Einwohnermeldeamt gebucht – persönlich, nicht online
  • Unterlagen für das Amt erfragt
  • Erste Unterkunft geklärt
  • Unterweisung zu Gefahrstoffen und Maschinen in verständlicher Sprache vorbereitet (§ 14 GefStoffV, § 12 BetrSichV)
  • Ansprechpartner benannt und der Person mitgeteilt
  • Die ersten vier Wochen grob geplant, Amtstermine als Arbeitszeit eingerechnet

Lieber gleich die Richtigen finden?

Wir finden Fachkräfte in der EU, die die Stelle wirklich wollen – und klären Starttermin und Wohnen vorab mit Ihnen. Erste Gespräche in vier Wochen.

Quellen
  1. Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt 7 „Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland“, Stand Juni 2024
  2. § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
  3. Fragenkatalog zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA), Dataport, abgerufen am 02.09.2026
  4. IAB-Kurzbericht 7/2026 „Deutschkenntnisse und Arbeitsmarktintegration“
  5. § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  6. § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre offenen Stellen sprechen.

Kostenfreies Erstgespräch – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

100 % unverbindlich & kostenfrei